Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel

Für den Umfang sämtlicher Leistungen und Lieferungen (mit Ausnahme des Wildhandels) sind die nachfolgenden Bedingungen maßgebend. AGB des Bestellers gelten nur insoweit, als SEDLMAIR ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Bestimmungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Besteller, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden. Dies gilt auch, wenn der Besteller bei späteren Verträgen auf eigene AGB verweist, soweit SEDLMAIR diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Bei geforderter Schriftform, z. B. bei Rücktritt oder dgl., ist nur die schriftliche, postalisch nachweislich zugestellte Form (Einschreibenrückschein) oder die schriftlich elektronische Form (DE-Mail), zulässig. Aus jeglichem an SEDLMAIR gerichteten Schriftverkehr im Rahmen von Geschäftsbeziehungen muss eindeutig der Absender, der Grund des Schreibens sowie das Datum hervorgehen.

Begriffsbestimmungen:

1. „Besteller“ ist jeder Kunde, der einen Vertrag mit SEDLMAIR eingeht oder eingehen möchte, egal ob es sich um eine natürliche oder juristische Person oder um eine Personengesellschaft handelt, und unabhängig davon, ob zu privatem oder gewerblichem Zweck.

2. „Händler“ sind alle Besteller, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit bei SEDLMAIR Produkte erwerben oder erwerben möchten. Händler können Produkte der Handelskategorie B und C bei SEDLMAIR erwerben. Der Erwerb der Kategorie A Produkte bleibt „Partnern“ vorbehalten. Händler kann nur werden, wer eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorlegt. Die Aufnahme als Händler bleibt SEDLMAIR überlassen und stellt keine Selbstverständlichkeit dar.

„Premiumhändler“ können Händler werden beim Handel mit Produkten der Handelskategorie B und C.

 

Ein Händler der Handelskategorie B Produkte wird Premiumhändler durch entweder 

  • a) eine Erstbestellung von mehr als 5.000 € netto, für das laufende Jahr, oder 
  • b) durch einen Jahresumsatz von 7.000 €, ab Erreichen des Umsatzes, für das noch laufende sowie das darauffolgende Jahr.

 

Ein Händler der Handelskategorie C Produkte wird Premiumhändler durch entweder 

  • a) eine Erstbestellung von mehr als 2.000 € netto, für das laufende Jahr, oder 
  • b) durch einen Jahresumsatz von 3.000 €, ab Erreichen des Umsatzes, für das noch laufende sowie das darauffolgende Jahr.

 

3. „Partner“ sind Händler, die ein bestimmtes Handelsgebiet mit einem oder mehreren Produkten der Kategorie A zugesprochen bekommen haben und gewisse Auflagen und Kriterien erfüllen. Partner kann nur werden, wer von SEDLMAIR entsprechend ernannt wurde. Die Partnerschaft besteht stets unter Vorbehalt und immer nur für ein Kalenderjahr, sie inkludiert den Status Premiumhändler der Handelskategorie B und C.

2. Angebote und Vertragsinhalt:

1. Die Angebote von SEDLMAIR sind freibleibend. Bei Kauf nach Muster bzw. Vorlage oder Bild behält sich SEDLMAIR fertigungstechnische, produktentwicklungsbedingte oder verarbeitungsbedingte Farb- oder Qualitätsänderungen vor.

2. Die in Datenblättern oder sonstigen Informationsmaterialien enthaltenen Angaben dienen nur als Richtwert und werden nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn SEDLMAIR dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.

3. Ein für SEDLMAIR verbindlicher Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von SEDLMAIR zustande.

4. SEDLMAIR behält sich die Ablehnung von Kaufinteressensbekundungen ohne Begründung vor. Im Falle einer Ablehnung erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung.

5. SEDLMAIR behält sich die Rückhaltung des Vertrages vor, wenn der Besteller zum Zeitpunkt der Bestellung noch unbeglichene Forderungen aus vorherigen Verträgen hat.

6. Nebenabreden und Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

7. Jeder Besteller kann vom Vertrag binnen 10 Werktagen ohne Angabe weiterer Gründe zurücktreten. Der Rücktritt ist formlos schriftlich anzuzeigen an die sich im Impressum befindliche Adresse, der elektronische Weg (E-Mail) ist nur gültig, wenn eine Bestätigung des Erhalts der E-Mail durch SEDLMAIR erfolgte.

8. Ein Vertragsrücktritt ist nur möglich, wenn die bestellte Ware sich noch nicht in Zustellung befindetoder bereits zugestellt wurde.

9. Ein Vertragswiderruf bei Onlinegeschäften ist nach gesetzlicher Vorgabe möglich, siehe hierzu Widerrufsrecht. Dies gilt nicht für Händler sowie ständige Premiumhändler und Partner.

10. Durch Rücktritt verursachte Kosten (Importkosten, Verpackungskosten, Lagerungskosten oder dergleichen) sind durch den Besteller in voller Höhe zu begleichen.

11. SEDLMAIR kann jederzeit, bis zur vollständigen Bezahlung offener Forderungen, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

3. Preise / Zahlungsverkehr:

1. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Versand-, Transport- und Verpackungskosten sind exklusive und werden erst bei tatsächlicher Rechnungsstellung inkludiert.

2. Alle Preise verstehen sich in Euro.

3. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 12 Wochen liegen. Die Preiserhöhung muss den tatsächlich eingetretenen Kostensteigerungen angemessen sein. Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten nicht nur unerheblich übersteigt.

4. Händler und Partner können zur Vereinfachung der Geschäftsbeziehungen SEDLMAIR ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates gewährt SEDLMAIR 2% Skonto bei erfolgreichem Bankeinzug innerhalb von 7 Tagen.

5. Der Mindestbestellwert für Händler und Partner liegt bei 200€ netto. Sollte dies nicht erreicht werden, erhebt SEDLMAIR eine Mindermengengebühr von 20€ (netto) pauschal.

6. SEDLMAIR gewährt jedem Händler und Partner ein Zahlungsziel von 30 Tagen.

7. Partner haben unter Angabe von Gründen und bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates die Möglichkeit in begründeten Ausnahmefällen, das Zahlungsziel nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch SEDLMAIR auf max. 45 Tage zu erweitern.

8. SEDLMAIR überlässt teilweise Forderungen an die CB Bank GmbH. Sämtliche mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Rechte sind auch auf die CB Bank übertragen. An die CB Bank überlassene Forderungen werden auch durch diese bearbeitet. Um eine Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung zu erzielen, muss die Zahlung an das auf der Rechnung vermerkte Konto erfolgen.

9. Sollte ein Besteller in seinen eigenen AGB das Abtreten von Forderungen explizit ausschließen, gilt dies für Forderungen von SEDLMAIR nicht (siehe Präambel). 

4. Schutzrechte:

1. Bei SEDLMAIR erworbene Neuwaren der Kategorie A dürfen nicht online gehandelt werden, mit Ausnahme der eigenen Homepage des Partners. Bei Zuwiderhandlungen ist SEDLMAIR berechtigt, je nach Ausmaß pauschale Strafen von bis zu 10.000 € zu verhängen und die weitere Zusammenarbeit mit dem Partner mit sofortiger Wirkung zu beenden.

2. Punkt 1 gilt entsprechend für die Weitergabe von Neuware der Kategorien A, B und C an gewerbetreibende Vertragspartner der Partner von SEDLMAIR.

3. Ausnahmen zu den Punkten 1 und 2 sind möglich, bedürfen jedoch der Bestätigung durch SEDLMAIR in Schriftform und sind nur nach Vorlage einer ausführlichen schriftlichen Begründung möglich.

4. SEDLMAIR bleibt Eigentümer von den dem Besteller übersandten Mustern, Zeichnungen, Schriftstücken etc. SEDLMAIR räumt dem Händler ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. Der Händler darf die ihm überlassenen Unterlagen weder Dritten zugänglich machen noch in anderer Weise verwerten.

5. Preislisten, außer Endverbraucherpreislisten, dürfen weder veröffentlicht werden noch Dritten weiter- oder zur Kenntnis gegeben werden.

5. Produktberatung:

SEDLMAIR verpflichtet sich, den Besteller im Rahmen unserer Möglichkeiten über Einsatz, Verarbeitung und Anwendung unserer angebotenen Produkte zu beraten und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen, sofern es nach unserem Wissensstand möglich ist und nicht gegen Schutzvorschriften der Hersteller verstößt. Diese Produktberatung erfolgt nach bestem Wissen von SEDLMAIR, entbindet den Händler jedoch nicht von der eigenen Prüfung für den vorgesehenen Verwendungszweck sowie der Kenntnisnahme der Inhalte der Gebrauchsanweisung/der Pflegehinweise/der Reinigungshinweise etc.

Partner werden durch SEDLMAIR nach Möglichkeit mindestens einmal pro Jahr persönlich beraten und geschult. Die Kosten für diese Schulung sowie die dazu notwendige An- und Abreise ist durch den Partner zu tragen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich nach Terminabsprache an einem anderen Ort zu treffen (Firmensitz, Messe etc.).

6. Lieferung / Liefertermin:

1. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Kosten für Lieferung, Verpackung etc. durch den Besteller zu tragen (vgl. Ziffer 2 Nr. 7 – 9 und Ziffer 3 Nr. 1).

2. Teillieferungen sind zulässig, dafür anfallende höhere Lieferkosten sind durch den Besteller zu tragen. Ein Widerspruch gegen Teillieferungen ist nur schriftlich zulässig. Dadurch entstehende Kosten für Lagerung sind dann durch den Besteller zu tragen.

3. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ansonsten gelten genannte Liefertermine nur annähernd. Fixtermine müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

4. Im Falle eines Lieferverzugs steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht zu, wenn er SEDLMAIR eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, verbunden mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er die Annahme der Leistung nach Ablauf dieser Frist verweigern wird. Dies alles hat schriftlich zu erfolgen.

5. SEDLMAIR ist berechtigt, die Lieferung bis zur Vollbringung vereinbarter Gegenleistungen des Bestellers (z.B. Vorkasse) oder der Leistung entsprechender Sicherheiten zu verweigern. 

7. Gefahrenübergang:

1. Ab Verladung auf das Transportmittel reisen alle Waren, unabhängig einer vereinbarten Frachtkostenregelung, auf Gefahr des Bestellers.

2. Gerät der Besteller mit der Annahme in Verzug, so erfolgt der Gefahrenübergang mit der Bereitstellungsanzeige zum Liefertermin.

8. Höhere Gewalt:

Höhere Gewalt oder sonstige nicht voraussehbare Umstände, welche den Versand bzw. die Auslieferung verhindern oder erschweren (z. B. Streik/behördliche Maßnahmen/Betriebsstörungen/Verkehrsstörungen/Umweltkatastrophen/etc.) befreien SEDLMAIR für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Schadensersatz oder Vertragsrücktritt ist dadurch nicht möglich.

9. Gewährleistung / Haftung:

1. Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei offensichtlicher Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Lieferung ist die Beanstandung innerhalb von 10 Werktagen nach Ankunft der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich unter genauer Fehlerbezeichnung und Angabe der Rechnungsnummer anzuzeigen. Ansprüche des Bestellers wegen offensichtlicher Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Lieferung sind ausgeschlossen, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt.

2. Bei der Feststellung nicht offensichtlicher Mängel ist genauso zu verfahren wie bei der Feststellung offensichtlicher Mängel, mit dem Unterschied, dass spätestens 5 Werktage nach Kenntniserlangung der Mangel schriftlich anzuzeigen ist.

3. Sollte die Lieferung Mängel aufweisen, kann SEDLMAIR nach eigener Wahl als Nacherfüllung die Mängel beseitigen oder mangelfreien Ersatz liefern. Erst wenn dies wiederholt fehlgeschlagen oder unzumutbar sein sollte, ist der Besteller nach den gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. § 478 BGB bleibt unberührt. Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller nach Maßgabe von Ziffer 12 zu.

4. Der Händler hat SEDLMAIR unverzüglich über jede Mängelanzeige seiner Kunden in Bezug auf bei SEDLMAIR bestellte Waren oder Vertragsgegenstände zu informieren. Kommt er der Verpflichtung der unverzüglichen Meldung nicht nach, hat er keine Mängelansprüche gegenüber SEDLMAIR.

5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und/oder nur bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit (siehe auch Ziffer 2 Nr. 1).

6. SEDLMAIR haftet unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz in Fällen der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung. Ebenso haften wir bei durch SEDLMAIR geschehene vorsätzliche Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers uneingeschränkt.

7. Schadensersatzansprüche aller Art, die infolge unsachgemäßer Behandlung, Veränderung, Montage, Demontage und/oder Bedienung der Liefergegenstände oder durch fehlerhafte Beratung oder Einweisung durch den Besteller entstehen, sind ausgeschlossen, es sei denn SEDLMAIR hat dies nachweislich zu vertreten.

8. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Gefahrenübergang, es sei denn, es besteht eine anders lautende schriftliche Vereinbarung, welche zu Vertragsschluss bereits existent ist und durch SEDLMAIR ausdrücklich anerkannt wird. Für Rechtsmängel gilt entsprechendes. Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen, bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, bei Fehlen garantierter Eigenschaften sowie bei Verletzung von Personen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. §§ 438 Abs. 3, 479 und 634 a Abs 3 BGB bleiben unberührt.

9. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen der Ziffer 9 vorgesehen, ist ausgeschlossen, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs.

10. Öffentlich-rechtliche Vorschriften:

Dem Besteller ist bekannt, dass einige der Produkte von SEDLMAIR besonderen gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Erwerbes, Lagerung, Transport, Handhabung, Besitz und Verkauf unterliegen. 

Der Besteller ist für die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen sowie die Beachtung behördlicher Vorschriften verantwortlich. SEDLMAIR ist nicht verantwortlich für Schäden oder Schadensersatzansprüche Dritter, die aus Verstößen gegen behördliche Vorschriften und Auflagen resultieren.

Der Partner hat SEDLMAIR unverzüglich über Änderungen seiner behördlichen Genehmigungen zu informieren, mindestens jedoch einmal pro Jahr den Status nachzuweisen. SEDLMAIR ist berechtigt, Schadensersatzansprüche gegen den Besteller geltend zu machen, sollte der Vertrag nichtig werden auf Grund des Verlustes der behördlichen Genehmigung des Bestellers. Mindestens jedoch sind die bis dahin durch Lagerung, Import, Versand und/oder Produktion entstandenen Kosten durch den Besteller zu begleichen.

11. Rechtsmängel:

1. SEDLMAIR verpflichtet sich, sofern nicht anders vereinbart, Lieferungen in Deutschland und Österreich frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Besteller Ansprüche erhebt, haftet Sedlmair wie folgt:

  • 1.1. SEDLMAIR wird nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten für die betreffende Lieferung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht des Dritten nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies für SEDLMAIR nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
  • 1.2. Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 9.

 

2. Ansprüche Dritter, die SEDLMAIR nach Absatz 1 zu verantworten hat, und die gegenüber dem Besteller kundgetan werden, sind unverzüglich SEDLMAIR mitzuteilen. Für erweiterte Forderungen auf Grund zeitlicher Verzögerung, egal ob fahrlässig oder vorsätzlich, haftet der Besteller.

3. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, wenn er selbst die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.

4. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch nicht bestimmungsgemäße Nutzung und/oder nicht bestimmungsgemäße Anwendung, durch den Besteller vorgenommene Veränderungen oder nur demontierte Teilnutzung der Produkte eintritt.

5. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Ziffer 9 entsprechend.

6. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer geregelten Ansprüche des Bestellers gegen SEDLMAIR wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

12. Eigentumsvorbehalt:

1. Alle durch SEDLMAIR gelieferten Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der zugehörigen Forderungen Eigentum von SEDLMAIR.

2. Wird die Vorbehaltslieferung mit anderen, nicht SEDLMAIR gehörenden Gegenständen zu einer einheitlichen Sache vermengt oder untrennbar miteinander verbunden, und ist diese Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Besteller SEDLMAIR anteiliges Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört.

3. Der Besteller ist bis zum jederzeit durch SEDLMAIR zulässigen Widerruf berechtigt, die Vorbehaltslieferung im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, weiterzuverarbeiten oder umzubilden. Hieraus entstehende Forderungen tritt er bereits jetzt an uns ab. Sollten diese Forderungen die Forderungen von SEDLMAIR gegen den Besteller nicht decken, so hat der Besteller für die Differenz aufzukommen.

4. Übersteigt der Wert der für SEDLMAIR bestehenden Sicherheiten die Forderungen des Bestellers gegen den Dritten um mehr als 10 %, so ist SEDLMAIR auf schriftliches Verlangen des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet, um die Differenz zu begleichen.

5. Im Falle von Pfändung oder Beschlagnahmung der Vorbehaltslieferung hat der Besteller auf Eigentum von SEDLMAIR hinzuweisen und dies gegenüber SEDLMAIR unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

6. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltslieferung gegen alle üblichen und unüblichen Risiken insbesondere Feuer, Diebstahl und Wasser auf eigenen Kosten angemessen zu versichern, sie pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu lagern.

7. Ist der Besteller in Zahlungsverzug, so ist SEDLMAIR nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Rücknahme der Vorbehaltslieferung berechtigt.

13. Schlussbestimmungen:

1. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen unsere Forderungen sowie die Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch SEDLMAIR.

2. Ansprüche gegen SEDLMAIR bedürfen zu ihrer Abtretung der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Für gegenseitige Rechtsbeziehungen mit dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf.

3. Gerichtsstand für Streitigkeiten über Pflichten aus unserer Vertragsbeziehung ist Augsburg/Deutschland. Daneben ist SEDLMAIR auch berechtigt, seine Ansprüche am Gerichtsstand des Bestellers geltend zu machen.

4. Sollte einer der Punkte dieser AGB seine Richtigkeit oder Gültigkeit auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Fehler verlieren, so bleiben alle weiteren Bestimmungen davon unberührt. Sollte einer der Punkte der AGB auf Grund schriftlicher Sondervereinbarung mit dem Besteller unwirksam werden, so bleiben alle weiteren Bestimmungen davon unberührt. Sondervereinbarungen sind nur in Schriftform und nur mit ausdrücklicher Zustimmung von SEDLMAIR gültig.

14. Schlusswort:

Zum Erwerb von Munition und Waffen bedarf es in der Bundesrepublik Deutschland der Erlaubnis. Bitte beachten Sie die entsprechenden Bestimmungen der einschlägigen Gesetze und seiner Verordnungen. Zum Erwerb von Nachtsichtzielgeräten bedarf es in der Bundesrepublik Deutschland eines Ausnahmebescheides des Bundeskriminalamtes.

Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.

ANLAGE 1:

Produktkategorien:

Kategorie A:

  • Produkte aus dem Hause Caesar Guerini Srl

Kategorie B:

  • Nicht vorhanden

Kategorie C:

  • Produkte aus dem Hause Spartan Precision Equipment
  • Produkte aus dem Hause SHU Srl
  • Produkte aus dem Hause ShotKam LLC
  • Produkte aus dem Hause GrizzlyEars Europa

 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Caesar Guerini Cup

im Wurfscheibenclub Amerdingen

Tage
Stunden
Minuten
Sekunden

100 Schützen – 100 Tauben – 4 Standorte